Immer wieder erhalten wir von unseren Kunden Anfragen, die sich mit dem 3D Druck von Ersatzteilen von Autos befassen. Dabei geht es natürlich vor allem um Fällen, in denen das jeweilige Ersatzteil im Handel nicht mehr erhältlich ist.
Wir haben deshalb an dieser Stelle einmal die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.
Vor allem Kunststoffteile sind häufig ein Problem
Geht es um Bremsbeläge, Kolben oder Stoßdämpfer, so stellt die Versorgung mit Ersatzteilen in der Regel auch im Bereich der Oldtimer keine ernsthafte Herausforderung dar. Diese Dinge haben Hersteller, als Aushängeschild oder lukrative Einnahmequelle, in der Regel selbst auf Lager. Oder aber, sie greifen hierfür auf einen Drittanbieter zurück.
Ganz anders liegt der Fall dagegen, sofern es sich um Kunststoffteile, vor allem aus dem Innenbereich handelt. Diese Teile finden Oldtimer-Liebhaber, mit etwas Glück, vielleicht noch auf dem Schrottplatz oder im Internet. Wenn überhaupt jedenfalls, so findet man diese Teile gebraucht. Oft jedoch nicht einmal das.
Genau hierfür bietet 3D Druck die ideale Lösung, erlaubt diese Technologie schließlich, auch Kleinserien und Einzelteile zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu fertigen.
Und so sollte es nicht überraschen, dass im Laufe der vergangenen 5 bis 10 Jahre immer mehr Unternehmen entstanden sind, deren Geschäftsmodell auf der additiven Fertigung schwer erhältlicher Auto-Ersatzteile fußt.
Vom Scannen des Modells zum fertigen 3D Druck-Ersatzteil
Der Ablauf dabei ist schnell erklärt: Der Kunde scheint sein defektes Ersatzteil beim jeweiligen Anbieter ein. Dort angekommen wurde es in der Regel gescannt und aus den so gewonnenen Daten mittels CAD-Rechner ein druckbares 3D Modell erstellt. Dabei müssen, bevor der Druckvorgang gestartet werden kann, erst einmal alle Unebenheiten des Modells bereinigt beziehungsweise geglättet werden.
Urheberrecht schafft Probleme
Diesem technisch einfachen Vorgang kann allerdings das derzeit geltende Urheberrecht mitunter enge Grenzen setzen. Ähnliches gilt in diesem Fall zudem für das Wettbewerbsrecht.
Anders gesagt: Die Auto-Hersteller sowie deren Zulieferer für Ersatzteile achten streng darauf, dass ihre Entwicklungen nicht von Dritten nachgebaut werden. Dies gilt gerade auch für den Fall der Wiederinstandsetzung eigentlich schrottreifer Produkte.
Mit genau diesem Problem beschäftigte sich zwischen 2014 und 2018 sogar der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags. In seinem Abschlussbericht vom April 2018 kam dieser zu dem Schluss, dass der Nachbau von Ersatzteilen grundsätzlich erlaubt ist, solange keine Täuschung der Abnehmer vorliegt. Im Detail liegt der Fall allerdings weitaus komplizierter.
Falls Sie weitere Fragen haben zum Thema Auto-Ersatzteile aus dem 3D Drucker, unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.